DGM Mühlen
Startseite>

Stellungnahme zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2027)

Energie soll bezahlbar, dezentral und netzdienlich sein. Das gilt so ganz besonders für die kleine Wasserkraft an den Thüringer Mühlen. Wasserkraft steht auch bei Dunkelheit und Windstille zur Verfügung. Im Gegensatz zu Kohle und Gas produziert sie keine klimaschädlichen Gase.

Nach dem aktuellen Entwurf des Erneuerbarer-Energie-Gesetzes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) wird es künftig keine Einspeisevergütung (neudeutsch: Netzbetreiberabnahme) für kleine neue Anlagen unter 25 kW geben. Zusätzlich können auch bestehende Anlagen darunter fallen, wenn Umbauten oder Erweiterungen erfolgen.

Diese neue Nichtförderung (gilt auch für Solaranlagen zur Stromgewinnung) wird massiv Mühlenbetriebe in ihrer Wirtschaftlichkeit einschränken und das ausführende Handwerk gefährden.

Der Thüringer Landesverein für Mühlenerhaltung und Mühlenkunde (TVM) e.V. fordert die grundsätzliche Beibehaltung der Einspeisevergütung in der bisherigen Form und die Anpassung der Vergütungssätze an die allgemeine Preisentwicklung.